Abrechnung über die Krankenkassen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel nicht übernommen.
Im dem Fall, dass Sie privat versichert sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (Ziffer 19 Psychotherapie) übernimmt. Falls Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, sind die Therapiehonorare privat zu entrichten. Eine wirksame und erfolgreiche Psychotherapie muss nicht notwendigerweise lange dauern. Bei einer gezielten, auf Ihre individuelle Problematik abgestimmten Vorgehensweise, können bei vielen Krisen und Lebensproblemen bereits nach 2 – 5 Sitzungen positive und dauerhafte Veränderungen erreicht werden.
Dies alles können wir gemeinsam in einem 30 minütigen kostenlosen Erstgespräch klären.
Kosten
Einzelsitzungen je 60 Minuten – 100 € inkl. MwSt.
Ab 5 im Vorab gebuchten Sitzungen – 450.- inkl.MwSt.
Erstberatung
Selbstverständlich biete ich jedem Interessenten ein kostenloses Erstgespräch zum persönlichen Kennenlernen an. Ziel der Erstberatung Ihre Fragen zu beantworten und die sinnvollste und effizienteste Vorgehensweise festzulegen.
Wartezeiten
Die Unabhängigkeit von den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht es, Termine dann zu vergeben, wenn Sie gebraucht werden. In dringenden Fällen erhalten Sie so kurzfristig einen Termin. Nach Absprache sind Termine auch am Wochenende möglich. Diesen Vorteil haben Sie als Selbstzahler der privat abzurechnenden Beratung und Therapie.
Soziales Honorar
In Fällen von sozialer Not behandle ich Sie für einen individuell an Ihre Situation angepassten Stundensatz.
Steuern
Die Behandlungskosten für eine private Therapie können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Auf der Rechnung muss dafür keine Diagnose festgehalten werden. Absetzbar sind u.U. auch Belastungen wie Fahrtkosten etc. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier. Grundsätzlich ist immer ein vor der Therapie ausgestelltes ärztliches Attest nötig.
Vorteile
keine Bürokratie
Behandlung wird nicht erfasst
keine Sperrfristen
100% Diskretion
keine Auskunft an Dritte
freie Verfahrens- und Methodenauswahl
Freie Methodenwahl
Als selbstständige Psychologin, bin ich ich in meiner Arbeitsweise völlig frei. Dementsprechend kann ich aus meinem in Jahrzenten ständig erweiterten Repertoir von psychotherapeutischen und innovativen Methoden diejenigen auswählen, die Ihnen und Ihrem Thema am besten entsprechen.